Nidwalden

Nidwaldner Landrat tagt bis auf Weiteres ohne Masken

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Die Nidwaldner Landrätinnen und Landräte müssen an den Sitzungen bis auf Weiteres keine Masken mehr tragen, es gilt neu die 3G-Regel. Alle 60 Parlamentsmitglieder haben sich auf eine freiwillige Zertifikatspflicht geeinigt.

Unter den aktuellen Umständen lasse die Corona-Situation eine Rückkehr des Landrates in den eng bestuhlten Landratssaal im Rathaus Stans nicht zu, teilte das Landratsbüro am Montag mit.

Da der Ausweichort - der Theatersaal des Kollegis - in den kommenden Wochen nicht frei ist, finden die Landratssitzungen vom 27. Oktober und 24. November im Loppersaal in Hergiswil statt. Dabei einigten sich die Landräte auf eine freiwillige Zertifikatspflicht. Damit sei zwar weiterhin Abstand zu halten aber auf das Maskentragen könne mit der Anwendung der 3G-Regel verzichtet werden.

Eine Umfrage des Landratsbüros ergab, dass alle Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier dieses Vorgehen unterstützten. Ein Grossteil sei gegen Covid-19 geimpft und die restlichen Landratsmitglieder seien bereit, sich vorgängig testen zu lassen, um ein temporäres Covid-Zertifikat zu erhalten, heisst es weiter.

Mit diesem Vorgehen werde ein ausreichender Schutz geboten - auch ohne Masken, hält das Landratsbüro fest. Gerade bei politischen Diskussionen spiele die Mimik eine zentrale Rolle. Die Landratssitzungen sind öffentlich, für Medienschaffende und Besucherinnen und Besucher gelte ebenfalls die 3G-Regel.

Sollte sich die Situation ändern, kann das Landratsbüro jederzeit die Schutzmassnahmen anpassen. Momentan sei vorgesehen, auch nach der Rückkehr in den Kollegisaal in der Dezember-Sitzung von der Maskenpflicht abzusehen, sofern weiterhin sämtliche Landrätinnen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen, heisst es.

Der Luzerner Kantonsrat diskutiert in der laufenden Session ebenfalls über eine Zertifikatspflicht. Am (heutigen) Montag erklärte er eine Motion von Adrian Nussbaum (Mitte) dringlich.

Damit wird der Regierungsrat beauftragt, so rasch als möglich eine Vorlage zur Änderung des Kantonsratsgesetzes auszuarbeiten, welche die rechtlichen Grundlagen schafft, aufgrund der Covid-19-Pandemie die Teilnahme an der Kantonsratssession von einem Zertifikat oder einer Testpflicht abhängig machen zu können. Die Lösung muss so ausgestaltet werden, dass für die Teilnahme keine Kosten entstünden.

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