Unterentfelden genehmigt regionalen Sachplan Hochhaus
Wie die Gemeinde Unterentfelden informiert, wird der Sachplan genehmigt, sofern während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen erfolgen.

Der von den zwölf Verbandsgemeinden des Kantons Aargau – zu der auch die Gemeinde Unterentfelden gehört – erarbeitete Sachplan «Hochhaus Aarau Regio» wurde im Herbst 2022 an den Regierungsrat zur Genehmigung überwiesen.
Mit dem seit Dezember 2022 vorliegenden Regierungsratsbeschluss Nummer 2022-001603 gilt der Sachplan «Hochhaus Aarau Regio» als genehmigt, sofern während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen erfolgen.
Der Sachplan koordiniert die Hochhausstandorte der Region gemeindeübergreifend und dient als Entscheidungsgrundlage für die Regionsgemeinden bei der Beurteilung von Hochhausprojekten.
Der Planungsbericht Sachplan Hochhaus und unterzeichneter regionaler Sachplan Hochhaus finden sich auf der Webseite der Gemeinde Unterentfelden.
Ausgangslage und Hintergrundinformationen
Hochhäuser verändern und prägen den Stadt- und Ortsraum gebietsübergreifend. Eine regionale Koordination der Hochhausentwicklung ist daher notwendig und wichtig.
Der Regionalplanungsverband Aarau Regio hat diesbezüglich 2019 ein Hochhauskonzept für die zwölf Verbandsgemeinden des Kantons Aargau, zu der auch die Gemeinde Unterentfelden gehört, erarbeitet.
Um die Ergebnisse des Hochhauskonzepts in der Region behördenverbindlich zu verankern, wurde ein regionaler Sachplan (rSP) nach Paragraf 12a des Baugesetzes BauG erlassen (TeilB).
Planungsablauf und Mitwirkung
Neben den zwölf Aargauer und fünf ausserkantonalen Gemeinden haben verschiedene Abteilungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie die Kantonale Denkmalpflege im Rahmen des Erarbeitungsprozesses im beratenden Sinne mitgewirkt.
Die Bevölkerung wurde nach der vorläufigen Beurteilung durch die Abteilung Raumentwicklung und der Überarbeitung der Planungsgrundlagen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens nach Paragraf drei Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011 (SAR 713.121) einbezogen.
Der Mitwirkungsbericht wurde auf den Gemeindewebseiten sowie der Webseite von Aarau Regio öffentlich zugänglich gemacht.