Unterentfelden: Neuregelung zum Zünden von Feuerwerkskörpern
Wie die Gemeinde Unterentfelden mitteilt, werden keine Ausnahmen mehr zum Zünden von Feuerwerkskörpern ausserhalb bestimmter Festlichkeiten erteilt.
Der Gemeinderat von Unterentfelden hat aus Rücksicht auf die Tiere und Umwelt im Frühjahr 2022 entschieden, keine Ausnahmen mehr für das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen wie Raketen, Knallkörper und dergleichen ausserhalb der allgemeinen Festlichkeiten zu bewilligen.
Das Zünden von Raketen ist nur noch ausschliesslich am 31. Juli, 1. August sowie am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.