Befristete Asylunterkunft in Schenkon ist errichtet
Der Regierungsrat hat im November 2022 die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich erklärt.
Um die Unterbringung von Personen sicherstellen zu können, hat der Kanton die Überprüfung von unterirdischen Unterkünften vorgenommen.
Der Kanton hat sein Interesse an der Sanitätshilfestelle Schenkon in Kombination mit den Räumlichkeiten im Untergeschoss des Begegnungszentrums bekundet.
Nach weiteren Abklärungen und Gesprächen mit dem Kanton, der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), konnten nun die entsprechenden Mietverträge ausgearbeitet und unterschrieben werden.
Asylzentrum Schenkon ist auf ein Jahr befristet
Die Errichtung der Asylunterkunft in der Sanitätshilfestelle Schenkon in Kombination mit dem Untergeschoss im Begegnungszentrum erfolgt per 1. März 2023.
Die Errichtung des Asylzentrums Schenkon erfolgte vorerst befristet für ein Jahr.
In der Anlage können bis zu 80 Flüchtlinge aufgenommen werden. Ab wann der Kanton die Inbetriebnahme der Anlage vornimmt und Flüchtlinge einquartiert, ist zurzeit noch offen.
Vorwiegend werden Schlafplätze errichtet
Die DAF wird zu gegebener Zeit informieren. Die Räumlichkeiten der Sanitätshilfestelle werden durch den Kanton instand gestellt.
In dieser unterirdischen Anlage werden vorwiegend Schlafplätze errichtet.
Im oberirdischen Teil, dem Untergeschoss im Begegnungszentrum, wird ein Aufenthaltsraum mit Kochmöglichkeit entstehen.
Die Gemeinde hat dafür noch einige Anpassungen an den Infrastrukturen vorzunehmen.
Eine Begleitgruppe wird installiert
Das Asylzentrum Schenkon wird durch die DAF betrieben.
Es wird eine Zentrumsleitung vor Ort sein, welche während des Betriebes durchgehend präsent und erreichbar ist.
Weiter wird von Seite der Gemeinde eine Begleitgruppe mit Vertretern aus der Gemeinde, Schule, Hauswart und Anwohnern, installiert.
Aufgabe der Begleitgruppe wird sein, allfällige Probleme und Themen anzusprechen und nach Lösungen zu suchen.
Die Gemeinde leistet einen wichtigen Beitrag
Die 80 Plätze des Asylzentrums Schenkon werden der Gemeinde Schenkon, im Rahmen der am 21. Juni 2022 aktivierten Gemeindezuweisung, ab dem 1. Februar 2023 (Beginn Umbauarbeiten) vollständig an das Aufnahmesoll angerechnet.
Somit hat die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt keine Ersatzabgaben mehr zu leisten.
Mit dieser Unterkunftsmöglichkeit kann die Gemeinde einen wichtigen Beitrag in der aktuell schwierigen und herausfordernden Lage leisten und ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.