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Schenkon sucht Wohnräume für Schutzsuchende aus der Ukraine

Nau.ch Lokal
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Sursee,

Wie die Gemeinde Schenkon informiert, werden freie Wohnhäuser, Wohnungen und Zimmer für vom Krieg betroffene Menschen aus der Ukraine gesucht.

Im Gemeindezentrum Schenkon ist die Kapelle «Namen-Jesu» integriert.
Im Gemeindezentrum Schenkon ist die Kapelle «Namen-Jesu» integriert. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Krieg in der Ukraine hat eine Migrationsbewegung ausgelöst. Um den Zustrom von Schutzsuchenden längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in die Pflicht. Sie sind angehalten, Wohnraum für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen.

Es werden freie Wohnräume gesucht

Um die Schutzsuchenden unterzubringen, werden in der Gemeinde Schenkon freie Wohnhäuser, Wohnungen, Zimmer und weitere Unterkünfte gesucht. Für die Belegung der Unterkünfte und Unterbringung der Personen ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Kantons Luzern zuständig.

Gemäss Merkblatt des Kantons muss der Wohnraum folgende Anforderungen erfüllen: Der Wohnraum benötigt eine funktionsfähige Infrastruktur. Diese beinhaltet Kochherd, Backofen, Kühlschrank, Warmwasser, WC, Dusche oder Badewanne, Zugang zu Waschmaschine, Zugang zu Wäschehängeplatz oder Tumbler, Zentralheizung. Zudem darf das Wohnobjekt keine Mängel aufweisen.

Das Objekt darf höchstens 30 Gehminuten vom nächstgelegenen Anschluss an den öffentlichen Verkehr entfernt liegen. Sofern TV-Anschluss/Internet nicht vorhanden sind, muss die Möglichkeit bestehen, TV/Internet seitens Mieterin oder Mieter nachzurüsten (Netzanschluss im Haus).

Der Mietpreis richtet sich nach den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Schenkon

Bei der Zwischennutzung eines Wohnobjekts muss eine Mindestmietdauer von einem Jahr gewährleistet sein. Wohnraum, welcher ausschliesslich für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Familien, Herkunftsland, ausländerrechtlicher Status) angeboten wird, berücksichtigt der Kanton nicht. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) will flexibel auf die vom Bund zugewiesenen Personen reagieren können.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen DAF legt die maximale Belegungszahl anhand der Wohngrösse und Wohnungseinteilung sowie der vorhandenen Infrastruktur fest. Der Mietpreis richtet sich nach den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Schenkon.

Das Asyl- und Flüchtlingswesen ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton hat die Gemeinden gemäss Sozialhilfegesetzgebung verpflichtet, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei die Kostenübernahme für die Unterkünfte und die Zuständigkeit weiterhin beim Kanton verbleibt.

Die Gemeinde dankt für die Mithilfe und Solidarität

Geeigneter Wohnraum kann der Gemeindeverwaltung Schenkon per E-Mail gemeldet werden. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Art des Angebots (Haus, Wohnung, Zimmer), Grösse (Anzahl Zimmer, Wohnfläche) und allfällige Grundrisspläne.

Für weitere Auskünfte stehen Astrid Erni, Sozialvorsteherin oder Karin Ruckstuhl Meyer, Bereichsleiterin Zentrale Dienste telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Die Gemeinde dankt der ganzen Bevölkerung für die Mithilfe und Solidarität.

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