Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 12. März abzusagen.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Bund bis vorerst am 15. März 2020 Veranstaltungen über 1000 Personen verboten. Die Kantone sind für kleinere Veranstaltungen zuständig.

Um das Übertragungsrisiko weiter zu verringern, hat die kantonale Gesundheitsdirektion entsprechende Empfehlungen kommuniziert, auf deren Grundlage der Gemeinderat eine Risikoeinschätzung für die Gemeindeversammlung durchgeführt hat. Die Gemeindeversammlung wird als Risikoveranstaltung eingestuft und wird deshalb abgesagt.

Dies hat auch die Rücksprache mit der kantonalen Hotline für Gemeinden ergeben. Grund ist primär die räumliche Nähe der anwesenden Personen, welche über längere Zeit neben- und hintereinander sitzen. Ebenfalls nehmen an Gemeindeversammlungen erfahrungsgemäss viele Personen teil, welche zur besonders gefährdeten Personengruppe (Personen ab 65 Jahren) gehören.

Zahl der Teilnehmenden ist nicht bekannt

Die Zahl der Teilnehmenden an einer Gemeindeversammlung ist im Voraus nicht bekannt. Aufgrund der traktandierten Geschäfte (Private Gestaltungspläne TALEVO und Seeufer Bürger sowie Projektierungskredit Hafen Farbsteig), geht der Gemeinderat von vielen Teilnehmenden aus.

Die Durchführung der Gemeindeversammlung wäre aus Sicht des Gemeinderates zudem aus demokratischer Sicht problematisch, weil Stimmberechtigte aus Respekt vor grösseren Menschenansammlungen auf eine Teilnahme an der Gemeindeversammlung verzichten oder aufgrund ihre Aufenthalts in einem betroffenen Gebiet von der Teilnahme absehen sollten. Diese Personen könnten so ihre politischen Rechte nicht ausüben.

Der Schutz der Bevölkerung für den Gemeinderat Thalwil oberste Priorität, weshalb er die Gemeindeversammlung am 12. März 2020 absagt. Ein neuer Termin für die Behandlung der Geschäfte wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Weisungen von Bund und Kanton festgesetzt.

Die Stimmberechtigten werden gebeten, das Weisungsheft mit den Unterlagen zu den drei Geschäften aufzubewahren. Alle Unterlagen sind auch weiterhin unter thalwil.ch/gemeindeversammlungen verfügbar.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Absage der Gemeindeversammlung Einfluss auf die traktandierten Geschäfte bzw. deren Zeitplan hat. Dies steht aber in der aktuellen Situation einem ernsthaften Gesundheitsrisiko für einzelne Personen und ganze Personengruppen gegenüber, das höher gewichtet werden muss.

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