Langnau am Albis informiert zur Hundeverabgabung 2024
Wie die Gemeinde Langnau a. A. meldet, wird die Rechnung für die Hundesteuer 2024 im Februar 2024 an die Hundehalter gesendet. Sie ist bis 31. März 2024 fällig.
Alle bisherigen Hundehalter erhalten in den nächsten Wochen (Stand vom 9. Februar 2024) eine Rechnung für die Hundeverabgabung 2024, welche bis spätestens 31. März 2024 zu bezahlen ist.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Zuschlag erhoben. Die jährliche Abgabe inklusive Kantonsbeitrag (30 Franken) beträgt 165 Franken.
Ab einem Alter von drei Monaten sind Hunde innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Kontakt für Meldungen und Auskünfte
Innert der gleichen Frist sind auch Namens- oder Adressänderungen der Halterin oder des Halters, die Übernahme des Hundes durch einen anderen Halter sowie der Tod des Hundes zu melden.
Die Gemeinden sind seit November 2016 befugt, die erwähnten Änderungen in der Hundedatenbank Amicus direkt vorzunehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Hundehaltung im Kanton Zürich können auch online auf der Webseite des Kantons Zürich abgerufen werden.
Für Meldungen und Auskünfte steht Gemeinde Langnau am Albis, Abteilung Gesellschaft in der Neue Dorfstrasse 14 gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.