Lärmsanierungsprojekt in Langnau a. A. erneut verzögert
Wie die Gemeinde Langnau a. A. meldet, hat sich die Erstellung des Lärmbelastungskatasters und des Lärmsanierungsprojektes leider weiter verzögert.

Im März 2022 wurde berichtet, dass der Auftrag zum Lärmbelastungskataster beziehungsweise Lärmsanierungsprojekt durch den Gemeinderat erteilt wurde.
Der Lärmbelastungskataster und das Lärmsanierungsprojekt sind zwei verschiedene Projekte.
Als Erstes muss der Lärmbelastungskataster erstellt werden, um mögliche Lärmgrenzwertüberschreitungen feststellen zu können.
Hier zeigt es sich, ob der Strasseneigentümer in die Pflicht kommt, Massnahmen an der Quelle (zum Beispiel Einbau lärmmindernde Beläge, Temporeduktionen) oder bei den Empfängern (zum Beispiel Schallschutzfenster) zu leisten.
Die gestellten Termine konnten nicht eingehalten werden
Konkrete Massnahmen können aber nur auf das aktuelle Temporegime bezogen werden, was zum geänderten Vorgehen führte, dass zuerst die Tempofrage geklärt werden soll, um das Lärmsanierungsprojekt abschliessen und öffentlich auflegen zu können.
Als Entscheidungsgrundlage für die Tempofrage an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 wird vom beauftragten Lärmspezialisten eine Lärmübersicht über die ganze Gemeinde erstellt, welche ausweist, wo welche Grenzwerte überschritten sind und sich eine Massnahmenpflicht ergibt.
Diese Grundlage bildet Bestandteil der Tempovorlage. Leider konnten die in Aussicht gestellten Termine nicht eingehalten werden.
Durch die Baustelle an der Neuen Dorfstrasse konnte die abschliessende Messung mit Tempo 50 erst im September erfolgen und nicht wie ursprünglich geplant im Mai, was zur Folge hat, dass der weitere Verlauf des Projektes in Rückstand geraten ist.
Abstimmung erfolgt am 8. Juni 2023
Inzwischen konnten alle Daten erhoben werden, und bis im Februar 2023 wird die Lärmübersicht dem Gemeinderat vorliegen und einen wesentlichen Einfluss auf das Temporegime haben.
Das verkehrstechnische Gutachten wird rechtzeitig fertiggestellt werden, sodass die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 über das Tempo entscheiden können.