Therwil weist auf korrekte Entsorgung von Grüngut hin
Wie die Gemeinde Therwil meldet, ist das Entsorgen von Grüngut am Bachbett verboten. Zu nutzen ist der Bio-Abfallservice oder entsprechende Entsorgungsstellen.
Es wurde vermehrt festgestellt, dass Grünabfälle wie Rasenschnitt, Gartenabfälle oder Heckenverschnitt unsachgemäss am Bachbett entsorgt werden.
Das ist gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Artikel sechs verboten. Diese Praxis ist umweltbelastend und kann die lokale Flora und Fauna beeinträchtigen.
Die Gemeinde bittet daher darum, Gartenabfälle fachgerecht zu entsorgen. Zu nutzen sind hierfür der Bio-Abfallservice oder entsprechende Entsorgungsstellen.
Diese Massnahmen tragen wesentlich zur Erhaltung des schönen Umfelds bei und verhindern mögliche Umweltschäden.