Maskenpflicht bei Nutzung von Sportanlagen in Münchenbuchsee
Wie die Gemeinde Münchenbuchsee angibt, gilt ab 13. Januar 2022 für Kinder ab der ersten Klasse auch bei Nutzung der Schul- und Sportanlagen die Maskenpflicht.

Nutzen Vereine oder Dritte die Schul- und Sportanlagen in Münchenbuchsee gilt ab sofort für Kinder ab der ersten Klasse eine Maskenpflicht auch in den Trainings von Vereinen oder bei anderen Nutzungsarten, analog der Regelung wie im Schulalltag.
Für Erwachsene gelten die Regeln des Bundesamtes für Gesundheit beziehungsweise des Kantons Bern, die jeweils strengere Regelung hat Vorrang.
Für die korrekte Um- und Durchsetzung dieser Vorgaben sind die Vereine oder die Organisatoren von Anlässen verantwortlich. Dies dient zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung des Coronavirus.