Münchenbuchsee ändert Zone für öffentliche Nutzung «Hofwil»
Wie die Gemeinde Münchenbuchsee informiert, wurde die Änderung der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» beschlossen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten von Münchenbuchsee am 28. November 2021 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Verfügung vom 9. November 2022 genehmigt.
Die geänderte Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauabteilung der Gemeinde, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.