Münchenbuchsee

Wähler in Münchenbuchsee bewilligen Ortsplanungsrevision

Nau.ch Lokal
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Bern Nord,

Wie die Gemeinde Münchenbuchsee schreibt, haben die Stimmberechtigten mit 1916 Ja- zu 1521 Nein-Stimmen die neue Ortsplanungsrevision beschlossen.

Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8.
Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,85 Prozent haben die Stimmberechtigten von Münchenbuchsee die Ortsplanungsrevision 2017+ mit 1916 Ja- zu 1521 Nein-Stimmen angenommen. Damit sind die Leitplanken für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen und ein ressourcenschonendes Wachstum gesetzt.

Mit dem Ja zur Ortsplanungsrevision erhält Münchenbuchsee eine zeitgemässe baurechtliche Grundordnung. Statt neues Bauland einzuzonen, steht die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Bauzone im Vordergrund: Dank ortsverträglicher Erhöhung der erlaubten Nutzung in einzelnen Quartieren und dem Einsatz bestehender Baulandreserven ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein moderates und ressourcenschonendes Bevölkerungswachstum von 600 bis 700 Personen oder sechs bis sieben Prozent zu erwarten.

Plätze, Strassen und Freiräume werden aufgewertet, um die Lebens- und Wohnqualität zu fördern. Verschiedene Massnahmen stärken das Dorfzentrum.

Gemäss Vorprüfung durch den Kanton ist das Dossier OPR17+ genehmigungsfähig. Bis zur definitiven Genehmigung dürfte es mindestens sechs Monate dauern. Grundeigentümer, welche die Spielräume gemäss neuer baurechtlicher Grundordnung nutzen wollen, müssen grundsätzlich bis zum Vorliegend der Genehmigung durch den Kanton warten. Ob eine vorzeitige Baubewilligung erteilt werden kann, entscheidet das kantonale Amt für Gemeinde und Raumordnung fallweise, gestützt auf die noch offenen Einsprachepunkte.

Künftige Arealentwicklungen laufen separat weiter

Den Grundeigentümerschaften, die dank Auf- und Umzonung von massgeblichen Planungsmehrwerten profitieren, wird die Gemeinde nach der definitiven Genehmigung der OPR durch den Kanton eine anfechtbare Verfügung zustellen. Die verbleibenden 76 Einsprachen betreffen grösstenteils Einzelinteressen; der Kanton wird nun darüber befinden.

Separat von der Ortsplanungsrevision laufen anstehende und künftige Arealentwicklungen (zum Beispiel Landi-Areal, Jowa-Areal und Schönegg). Diese Planungsvorlagen werden den Stimmberechtigten zu gegebener Zeit vorgelegt.

Ebenfalls unabhängig von der OPR läuft das Projekt des Kantons zur gesamtheitlichen Sanierung der Kantonsstrassenabschnitte Bernstrasse, Bielstrasse und Oberdorfstrasse im Umfeld des Bärenknotens weiter.

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