Zollikofen: Überbauungsordnung «Dreieck Süd» liegt öffentlich auf
Mittelfristig sollen die Geschäftsliegenschaften Bernstrasse 160 bis 164 aufgestockt und somit mit Wohnraum erweitert werden.

Die planungsrechtlichen Grundlagen für das Areal im Raum Oberzollikofen zwischen der Bernstrasse, Kreuzstrasse und der Bahnlinie wurden ausgearbeitet und liegen öffentlich auf. Basierend auf der Testplanung aus dem Jahr 2019 und einem Gesamtbebauungskonzept wurde eine Überbauungsordnung ausgearbeitet.
Damit wird eine etappierte Umnutzung und Verdichtung des Areals ermöglicht. Das bestehende Scheibenhochhaus Kreuzstrasse 5 und der flache Mittelbau (Kreuzstrasse 7, ehemaliges Kino) sollen durch vier Gebäude ersetzt werden. Das zweite Hochhaus (Kreuzstrasse 9) bleibt erhalten und kann punktuell erweitert werden.
Mittelfristig sollen die Geschäftsliegenschaften Bernstrasse 160 bis 164 aufgestockt und somit mit Wohnraum erweitert werden. Das Apothekengebäude am Kreuz-Kreisel und der dahinterliegende Wohntrakt können durch einen grösseren Neubau ersetzt werden.
Die planungsrechtlichen Grundlagen dazu liegen vom 18. März bis 16. April 2021 bei der Gemeindeverwaltung Zollikofen auf.