Zentrum Breitenhof soll eigenständig werden
Die Gemeinde Rüti bereitet die Abstimmung zur Verselbstständigung des Zentrums Breitenhof vor. Die Mitwirkung dazu ist erfolgreich abgeschlossen.

Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, hat sie die öffentliche Mitwirkung zur geplanten Verselbstständigung des Zentrums Breitenhof abgeschlossen. Zwischen dem 6. Februar und 21. März 2025 konnten sich Interessierte zum Vorhaben äussern. Insgesamt gingen 49 Rückmeldungen von 11 Mitwirkenden ein.
Die Rückmeldungen fielen sehr differenziert aus. Grundsätzliche Kritik wurde nur vereinzelt geäussert, was der Gemeinderat als Zustimmung zum Vorhaben wertet.
Das Zentrum Breitenhof soll künftig als Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck im Besitz der Gemeinde Rüti geführt werden. Ziel ist es, den Betrieb flexibler zu gestalten und Kooperationen mit anderen Gesundheitsakteuren zu erleichtern – ohne den Einfluss der Gemeinde aufzugeben.
Rückmeldungen zu vier zentralen Themen
Der Gemeinderat hat alle Anliegen geprüft und im Mitwirkungsbericht ausführlich beantwortet. Der Bericht ist auf der Gemeindewebseite einsehbar. Viele Eingaben konzentrierten sich auf vier inhaltliche Schwerpunkte: Rechtsform – Die Wahl der Aktiengesellschaft, die einen öffentlichen Zweck verfolgt, wurde vielfach kommentiert.
Der Gemeinderat hat sich für diese Rechtsform entschieden, da sie die höchste Flexibilität erlaubt, Kooperationen erleichtert und gleichzeitig die Kontrolle durch die Gemeinde sichert.
Verwaltungsrat wird nach klaren Kriterien gewählt
Verwaltungsrat: Die Zusammensetzung und Entschädigung des Verwaltungsrats war ebenfalls Thema. Der Gemeinderat erklärt in seiner Stellungnahme, dass die Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder anhand klar definierter Anforderungsprofile erfolgt.
Die Entschädigung wird in einem separaten Reglement festgehalten und von der Gemeinde als alleinige Aktionärin beschlossen. Da die neue Organisation steuerbefreit sein soll, setzt die Steuerbehörde des Kantons enge Grenzen für die Höhe der Entschädigungen. Eine Erhöhung der Entschädigungen kann der Verwaltungsrat nicht in eigener Kompetenz vornehmen, da die Gemeinde Rüti Alleinaktionärin ist.
Jahresergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht
Transparenz: Mehrere Mitwirkende forderten die Veröffentlichung der Jahresergebnisse. Die Transparenz ist aus Sicht des Gemeinderates sichergestellt. Die Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, einen revidierten Jahresabschluss und Jahresbericht zuhanden der Generalversammlung zu erstellen.
Diese Dokumente werden nach dem Öffentlichkeitsprinzip auf der Webseite der Gemeinde publiziert.
Baurechtszins: Die Bemessung des Baurechtszinses wurde diskutiert. Der Gemeinderat erklärt in seiner Antwort, dass das Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten liegt und zudem einem öffentlichen Zweck dient. Deshalb kann es nicht als Renditeobjekt gelten. Ein reduzierter Wert wird angesetzt, um die Pensionspreise nicht belasten zu müssen.
Urnenabstimmung erfolgt im September
In einem nächsten Schritt bereitet der Gemeinderat die Abstimmung über das Geschäft vor. Die Abstimmung über die Verselbständigung des Zentrums Breitenhof findet voraussichtlich am 28. September 2025 statt.