Region Uster
Gebühren der Stadt Uster
Am 18. Mai 2021 beschloss der Stadtrat neue Anpassungen am Gebührentarif, welche ab 1. Juli 2021 in Kraft treten.
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Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 18. Mai 2021 Anpassungen des Gebührentarifs der Stadt Uster beschlossen. Diese treten auf den 1. Juli 2021 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
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