Greifensee: Wasserreservoir Homberg wird saniert

Gemeinde Greifensee
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Greifensee,

Wie die Gemeinde Greifensee meldet, muss zur Erfüllung der Hygieneanforderungen das Trinkwasser-Reservoir saniert werden. Der Kredit dafür wurde bewilligt.

Die ref. Kirche und Kirchgemeinde in Greifensee.
Die ref. Kirche und Kirchgemeinde in Greifensee. - Nau.ch / Manuel Walser

Die Trinkwasser-Reservoiranlage Homberg in Volketswil ist seit 1975 in Betrieb und die Innenbeschichtung der beiden Reservoirkammern weist zunehmend Schäden auf.

Die mineralische Beschichtung des Bodens und der Behälterwände ist punktuell angegriffen und aufgeweicht und der Verbund zwischen Ausgleichsmörtel und Betonuntergrund ungenügend.

Die Reservoirverrohrung im Schieberhaus weist innen starke Korrosionsschäden auf.

Erfüllung der Hygieneanforderungen

Um den Wert der baulichen Substanz zu erhalten und die Erfüllung der Hygieneanforderungen an Trinkwasserbehälter sicherzustellen, muss die Beschichtung entfernt und auf den bestehenden Mörtel eine neue mineralische Beschichtung aufgetragen werden.

Sämtliche Mauerdurchführungen zwischen Schieberhaus und Reservoirkammer müssen erneuert und die Stahlrohre im Schieberhaus bis und mit der Absperrklappen durch Rohrinstallationen aus Chromstahl ersetzt werden.

Die veraltete Drucktüre muss ebenfalls ersetzt werden und die Beleuchtung der Reservoirkammer soll neu mit LED-Leuchten erfolgen.

Während der Sanierung der Innenbeschichtung der Kammer Volketswil müssen die Lüftungsleitungen zwischen den Kammern infolge der Staub- und Schmutzentwicklung beim Ab- und Auftrag der Beschichtung verschlossen werden.

Kostenanteil der Gemeinde Greifensee

Damit die Belüftung der Kammer Greifensee während dieser Zeit sichergestellt ist, wird die Kammer Greifensee mit einem neuen separaten Luftfilter ausgestattet.

Der Gemeinderat hat für den Anteil der Gemeinde Greifensee einen Kredit von 472'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer (plus/minus zehn Prozent) zulasten der Investitionsrechnungen 2023 und 2024 bewilligt.

Gemäss Artikel 28 Absatz 2 Ziffer 3 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat im Budget enthaltene einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken in eigener Kompetenz bewilligen.

Beim vorliegenden Projekt handelt es sich jedoch um eine reine Sanierungsmassnahme der bestehenden Anlage, welche nicht aufgeschoben werden kann.

Ausgabe liegt in der Kompetenz des Gemeinderates

Es besteht somit weder sachlich noch zeitlich oder örtlich ein erheblicher Entscheidungsspielraum, womit es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss Paragraf 103 Absatz 1 Gemeindegesetz handelt, die in der Kompetenz des Gemeinderates liegt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse in Uster erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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