Stadtpolizei Uster zieht positive Bilanz nach Freinacht
Wie die Gemeinde Uster informiert, konnte polizeilicherseits über ein Grossaufgebot ein geordneter Ablauf des Uster Märts jederzeit gewährleistet werden.
Die Stadtpolizei konnte ihren Auftrag, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten oder diese wiederherzustellen, am ersten Markttag und in der ersten Freinacht erfüllen.
Polizeilicherseits konnte über ein Grossaufgebot ein geordneter Ablauf des Uster Märts jederzeit gewährleistet werden.
Grössere Zwischenfälle gab es tagsüber und in der ersten Freinacht keine zu verzeichnen.
Tagsüber mussten die Polizei und die Feuerwehr wegen einer unklaren Rauchentwicklung ins Zentrum ausrücken, doch das Ganze stellte sich als Fehlalarm heraus.
Der Nachmittag verlief ohne grössere Einsätze
Eine Person zog sich auf dem Festgelänge eine leichte Handverletzung zu, die diesbezüglichen Abklärungen laufen.
Eine Person musste schliesslich am späteren Nachmittag nach eigens verschuldetem Sturz durch die Sanität auf dem Marktgelände abgeholt und zwecks Kontrolle ins Spital Uster überführt werden.
Die angedachten Notfallzufahrten für Feuerwehr und Sanität bewährten sich in der Praxis. Ab Einbruch der Dunkelheit musste die Polizei mehrmals ausrücken respektive intervenieren.
Rauschmittel und Drogen wurden sichergestellt
Bei Marktbesuchenden musste im Rahmen von Personenkontrollen in vier Fällen Marihuana sichergestellt werden, in einem Fall kam es zu einer Sicherstellung eines rezeptpflichtigen Medikaments.
Zwei Personen mussten im Verlaufe der Nacht nach selbstverschuldeten Stürzen durch die Sanität zwecks Verarztungen ins Spital Uster gebracht werden.
Ein Fall führte zu einer Verzeigung wegen Kokainkonsums. Das Kokain wurde im Hinblick auf die anstehende Vernichtung sichergestellt.
Barbetreiber hielten sich an die Auflagen
Im Verlaufe der Nacht ging bei der Polizei eine einzige Lärmbeschwerde ein.
Nach Vorsprechen der Funktionäre der Stadtpolizei konnte mit der verantwortlichen Person vor Ort eine Lösung gefunden werden.
Festzuhalten gilt es allerdings, dass sämtliche Barbetreiber die verfügten Auflagen eingehalten haben.