Uster passt Energieplan an Klimaziele an
Der Energieplan von 2013 wird aktualisiert, um die Ziele von Netto Null Treibhausgasen und die Gas- und Wärmestrategie 2050 der Stadt Uster zu integrieren.

Wie die Stadt Uster mitteilt, gewinnt der sparsame Umgang mit Energieressourcen und der Umstieg auf erneuerbare Energien mit dem fortschreitenden Klimawandel und der Verknappung fossiler Brennstoffe an Bedeutung.
Diese Bestrebungen widerspiegeln sich in den Zielsetzungen zu Netto Null Treibhausgasen von Bund, Kanton Zürich und Gemeinden. Der bestehende Ustermer Energieplan stammt aus dem Jahr 2013.
Er regelt, in welchen Gebieten welche Energieträger zur Wärmegewinnung genutzt werden und ist nicht mehr aktuell: Verschiedene Massnahmen wurden seither umgesetzt und Wärmeverbunde aufgebaut. Ausserdem haben sich die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen geändert.
Energie- und klimapolitische Ziele mit der Planung in Einklang bringen
Die Energieplanung von Bund, Kanton und der Stadt Uster will die Wärmeversorgung langfristig auf das Netto-Null-Ziel ausrichten. Der kommunale Energieplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Stadt Uster, Unternehmen und Fachleute, um die Wärme- und Kälteversorgung zu koordinieren.
In die Revision sind die strategischen Ziele der Stadt für Klima und Energie eingeflossen. Auch die Pläne für den Ausbau von Fernwärme der Energie Uster AG sowie die Kälte- und Stromversorgung wurden in die Überarbeitung aufgenommen.
Dadurch können die Planungen für Wärmenetze verbessert und neue Wärmeverbunde wirtschaftlicher gemacht werden.
Vereinfachung und Beschleunigung beim Aufbau erneuerbarer Heizsysteme
Die revidierte Energieplanung bietet eine Grundlage, um auch in Gebieten ohne Eignung für den Aufbau von thermischen Netzen den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme zu vereinfachen und weiter zu beschleunigen. In den sogenannten Eignungsgebieten werden Einzellösungen oder kleine Nahwärmeverbunde angestrebt.
Die primär zu nutzenden Energieträger wie Erdwärme, Luft oder Holz sind in der Energieplankarte festgehalten. Dies vereinfacht die Planung eines Heizungsersatzes durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.