Volketswil nimmt Wahlvorschläge für Sozialbehörde entgegen
Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, können für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde noch bis 22. November 2022 Wahlvorschläge eingereicht werden.

Aufgrund des Rücktritts von Daniel Lang als Mitglied der Sozialbehörde Volketswil ist ein Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.
In Anwendung von Artikel 8. der Gemeindeordnung sowie Paragraf 49 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Dienstag, 22. November 2022 (Ablauf der Frist von 40 Tagen), Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21 in Volketswil, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat.
Wahlvorschlag muss von 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Änderung oder Rückzug Innerhalb einer zweiten Frist möglich
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden.
Ebenso können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21 in Volketswil, eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.
Falls nötig kommt es zur Urnenwahl am 12. März 2023
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 12. März 2023, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 18. Juni 2023, statt.