Kaltbrunn weist auf öffentliche Strassennutzungsregeln hin
Wie die Gemeinde Kaltbrunn mitteilt, dürfen die Strassen aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen und einer dichteren Bebauung nicht zweckentfremdet werden.

Die im Gemeindestrassenplan aufgeführten Strassen und Wege sowie die Liegenschaften der Politischen Gemeinde sind dem Gemeingebrauch gewidmet und müssen durch die Allgemeinheit ungehindert genutzt werden können.
Eine Übersicht über die öffentlichen Strassen und Wege bietet das Geoportal.
Das Nutzungsrecht für die Öffentlichkeit gilt auch dann, wenn sich eine Liegenschaft in Privatbesitz befindet.
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Auf den öffentlichen Strassen bedarf das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern (tags oder nachts) einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig.
Als dauernd gilt das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen und das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche.
Baustelleninstallationen und Baumulden
Das Errichten von Baustelleninstallationen und das Platzieren von Baumulden auf öffentlichem Grund unterliegt ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Die Installationsfläche ist mit Absperrlatten klar von der Fahrbahn abzugrenzen.
Die Verkehrssicherheit darf durch die Baustelleninstallation nicht gefährdet werden.
Gesuche sind bei der Abteilung Liegenschaften / Tiefbau einzureichen.