Staldenried

In Staldenried beginnt der Berieselungsturnus für 2023

Nau.ch Lokal
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Region Visp,

Wie die Gemeinde Staldenried meldet, beginnt die Berieselung am 17. April 2023 mit Turnus der ersten Verkehrswoche (Niederried, Bätzia, Lochre, Furrershaus).

Wässerwasser
Bewässerung (Symbolbild). - Pixabay

Dieses Jahr beginnt der Berieselungsturnus am Montag, 17. April 2023.

Der Berieselungsturnus beginnt am 17. April 2023 wie gewohnt mit dem Turnus der ersten Verkehrswoche (Niederried, Bätzia, Lochre, Furrershaus).

Der seit der Inbetriebnahme 2020 gültige Wasser-Stundenplan mit der neuen Nummerierung der Berieselungsstücke und den zugewiesenen Zeiten in der Wasserstundentabelle ist auf der Webseite der Berieselungsgenossenschaft für jedermann einsehbar.

Alle Bodeneigentümer beziehungsweise Bewirtschafter werden ersucht, die Berieselungsstöcke und Entleerungen auf ihren Grundstücken bis spätestens am 11. April 2023 selber zu schliessen.

Keine Verantwortung für allfällige Schäden

Die Berieselungsgenossenschaft übernimmt keine Verantwortung für allfällige Schäden, die daraus entstehen, dass die Berieselungsstöcke und Entleerungen nicht geschlossen sind.

Diese Kosten gehen zu Lasten der Eigentümer beziehungsweise der Bewirtschafter.

Dasselbe gilt für Schäden an den Berieselungsanlagen, welche infolge von unsachgemässer Bedienung entstanden sind.

Um eine reibungslose Abwicklung des Betriebes während der ganzen Saison zu gewährleisten, werden die Benützer zudem wie üblich auf wichtige Punkte aufmerksam gemacht.

Zuwiderhandlungen werden gebüsst

Jeder Benützer hat sich strikte an den vorgegebenen Wasser- Stundenplan zu halten.

Zuwiderhandlungen werden laut Reglement mit einer Busse von mindestens 100 Franken bestraft.

Der Turnus der ersten und zweiten Verkehrswoche beginnt am Montag um 5 Uhr und endet am Freitag um 21 Uhr.

Das Wasser vom Samstag ist ab 5 Uhr bis abends 21 Uhr ausschliesslich für die Bewässerung der Gärten, Rasenplätze und Reben reserviert.

Der Wasserhüter hat das letzte Wort

In der dritten Verkehrswoche gelten grundsätzlich dieselben Berieselungszeiten wie in den ersten zwei Wochen.

Am Mittwoch, Donnerstag und Samstag dürfen jedoch von 5 Uhr bis 21 Uhr ausschliesslich Gärten, Rasenplätze und Reben berieselt werden.

Das Wasser vom Freitag der dritten Verkehrswoche bleibt reserviert, um Ausfälle infolge von Betriebsstörungen nachzuholen.

Ohne Einwilligung des zuständigen Wasserhüters darf an diesem Freitag kein Wiesland beregnet oder bewässert werden.

Regeln für das Sonntagswasser

Falls im Vorfeld keine Betriebsstörungen auftauchten, dient dieser Tag jedoch auch der Berieselung von Gärten, Rasenplätzen und Reben.

Als Sonntagswasser gilt das Wasser vom Samstag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Es gehört jeweils in den Berieselungsabschnitt der abgelaufenen Verkehrswoche.

Das Sonntagswasser darf nicht regelmässig von den gleichen Benützern beansprucht werden.

Das Berieseln von Wiesen darf grundsätzlich nur an den vorgesehenen Kehrtagen erfolgen.

Probleme technischer Art sind zu melden

Als Nachtwasser wird das Wasser von 21 bis 5 Uhr bezeichnet. Es darf nur in Ausnahmefällen und nur ab jenen Stöcken bezogen werden, auf denen am selben Tag turnusgemäss hätte berieselt werden können.

Ausnahmefälle sind mit dem zuständigen Wasserhüter abzusprechen. Im Weiteren verweist man auf die Bestimmungen im Reglement.

Bei Problemen technischer Art wende man sich direkt an einen der Wasserhüter.

Im Notfall kann auch der Präsident der Berieselungsgenossenschaft kontaktiert werden.

Der Wasser-Stundenplan ist strikte einzuhalten

Auf der Gemeindekanzlei werden keine Störungsmeldungen entgegengenommen.

Der Wasser-Stundenplan ist strikte einzuhalten. Fehlbare werden gebüsst.

Verfehlungen, die eine Störung des ordentlichen Betriebs zur Folge haben, sollen von den Direktbetroffenen an die beiden Wasserhüter oder den Präsidenten der Berieselungsgenossenschaft gemeldet werden.

Die Genossenschaft bittet in diesem Sinne um Mithilfe und garantiert, dass entsprechende Hinweise ihrerseits diskret, das heisst ohne Bekanntgabe der Personen, welche die Meldung machten, nachgegangen wird.

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