Wie die Gemeinde Leuk bekannt gibt, hat sie sich für Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Forst-/Alpstrassen ab dem 1. Mai 2025 ausgesprochen.
Konferenzraum Stühle
Der Gemeinderat hat neue Beschlüsse vorgenommen. - Pixabay
Ad

Die Anwesenden der Gemeindepräsidentenkonferenz vom 1. Mai 2024 haben sich für eine Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Forst-/Alpstrassen ab dem 1. Mai 2025 ausgesprochen.

Die Bewilligungspflicht entfällt somit für das Jahr 2024.

Die verzögerte Umsetzung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Projektfortschritte.

Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems, Turtmann-Unterems und Varen werden zu gegebener Zeit weiter informieren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Turtmann-UnteremsGuttet-FeschelGampel-BratschAlbinenOberems1. MaiAgarnVarenLeuk