Region Visp
Leuk: Forst- und Alpstrassenreglemente erst ab Mai 2025
Wie die Gemeinde Leuk bekannt gibt, hat sie sich für Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Forst-/Alpstrassen ab dem 1. Mai 2025 ausgesprochen.
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Die Anwesenden der Gemeindepräsidentenkonferenz vom 1. Mai 2024 haben sich für eine Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Forst-/Alpstrassen ab dem 1. Mai 2025 ausgesprochen.
Die Bewilligungspflicht entfällt somit für das Jahr 2024.
Die verzögerte Umsetzung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Projektfortschritte.
Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems, Turtmann-Unterems und Varen werden zu gegebener Zeit weiter informieren.
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