Wädenswil setzt die Sonntagsverkäufe für 2025 fest
Die Gemeinde Wädenswil hat die vier Sonntagsverkäufe für das Jahr 2025 festgelegt. Dafür würden der 30. März, 4. Mai, 26. Oktober und 21. Dezember 2025 gewählt.
Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, können die Kantone respektive die Gemeinden, unter Berücksichtigung von Art.19 Abs. 6 Arbeitsgesetz, vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne «Bewilligung für vorübergehende Sonntagsarbeit» des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Personal beschäftigen dürfen.
Gestützt auf diese Regelung und in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften, wurden für 2025 die vier Sonntage, 30. März, 4. Mai, 26. Oktober und 21. Dezember 2025, festgelegt
Alle in Wädenswil domizilierten Verkaufsgeschäfte sind berechtigt, an diesen vier Sonntagen ihren Laden offenzuhalten; eine gemeindebehördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich.