Gemeinde Zell ZH hebt Erhöhung im Gebührentarif auf
Wie die Gemeinde Zell ZH mitteilt, wird die am 26. Oktober 2023 verabschiedete Erhöhung im Gebührentarif aufgehoben.
Die Erhöhung im Gebührentarif Artikel 30 und 31 im Bereich der Grundgebühren auf 72 Franken pro Jahr, verabschiedet am 26. Oktober 2023, wird aufgehoben.
Die Gebührenverordnung bleibt somit per 1. Januar 2024 für diese Artikel 30 und 31 unverändert bei 36 Franken pro Jahr.
Der Gemeinderatsbeschluss und der dazugehörige Erlass können während der Öffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei oder im Internet eingesehen werden.
Rekurs gegen die Entscheidung
Gegen den Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.