Turbenthal bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Wie die Gemeinde Turbenthal informiert, müssen die Strassenanstösser Bäume und Sträucher auf die Strassen- beziehungsweise Trottoirgrenze zurückschneiden.
Die Liegenschafteneigentümer werden gestützt auf §§ 3–18 der kantonalen Strassenabstandsverordnung (trAV) aufgefordert, Bäume und Sträucher, welche in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum ragen, auf die Strassen- beziehungsweise Trottoirgrenze zurückzuschneiden, wobei der Luftraum über dem Trottoir bis auf eine Höhe von 2,5 Meter und derjenige über der Fahrbahn bis 4,5 Meter von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein muss.
Sträucher auf der Kurveninnenseite sind auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden.
Strassenlampen, Signaltafeln und Hydranten müssen gut sichtbar sein
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.
Hydranten müssen gut sichtbar, bedienbar und mit einem mobilen Löschgerät jederzeit erreichbar sein.
Besteht eine unmittelbare Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, kann der Strasseneigentümer die erforderlichen Massnahmen bei Nichtbefolgen zulasten der säumigen Anstösser selber treffen.