Weisslingen stellt neue Richtlinien zur Homeoffice-Arbeit auf
Wie die Gemeinde Weisslingen berichtet, ordnete am 18. Januar 2021 der Bundesrat im Rahmen der Bekämpfungsmassnahmen des Covid-19-Virus und dessen Ansteckung eine allgemeine Homeoffice-Pflicht an. Bis dahin kannte resp. wendete die Gemeindeverwaltung Weisslingen kein solches Arbeitsmodell an. Am 26. Juni 2021 wurde diese Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Während der Pflichtzeit zeigte sich, dass Homeoffice auch bei der Verwaltung Anklang fand und die Mitarbeitenden diese Möglichkeit auch gerne nutzten.
Die Richtlinien wurden in Kraft gesetzt
Eine Aufteilung der Arbeitszeiten in Präsenzarbeit und Homeoffice (Arbeiten von zu Hause) hat sich als motivierend gezeigt. Die Arbeitsqualität und die Effizienz haben darunter nicht gelitten. Der Gemeinderat erteilte deshalb den Auftrag, Richtlinien zu erarbeiten zwecks Regelung von Homeoffice-Arbeit. Die Richtlinien liegen nun vor und der Gemeinderat hat dies genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Die Richtlinien sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.