Zell ZH besteht unangemeldete Geldverkehrsrevision
Wie die Gemeinde Zell ZH meldet, hat eine stichprobenbasierte Geldverkehrsrevision durch die GemeindeFinanzen.ch GmbH die Übereinstimmung bestätigt.
Gestützt auf Paragraph 142 Gemeindegesetz hat die GemeindeFinanzen.ch GmbH aus Thalwil im Juni 2023 eine unangemeldete Geldverkehrsrevision auf der Basis von Stichproben nach anerkannten Grundsätzen des Berufsstandes durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk wurde unter anderem auf den Ausgleich des Verwaltungsrapports/Saldobilanz per Stichtag, auf die Übereinstimmung der Barschaften, den Kassen- und Geldverkehr mit Buchungsvorschriften und die Abstimmung der Kontokorrent-Konten gelegt.
Die Prüfung gab zu keinen Bemerkungen Anlass.