Gemeinsam unterwegs – Ja zur neuen Kirchenverfassung
Am 27. September stimmen die reformierten Stimmbürger über die neue Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft ab.

Die Kirchenverfassung ist das Grundgesetz der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft. Darin werden die Aufgabe und Zugehörigkeit, der Aufbau und die Organisation, die Befugnisse der kirchlichen Organe und Grundsätze des Haushalts sowie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte geregelt.
Gemeinsam unterwegs für die gesamte Bevölkerung
Die neue Verfassung soll mit ihren 20 Paragraphen einen zeitgemässen Rahmen für aktuelle Herausforderungen schaffen. Sie trägt den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte Rechnung.
Verschiedene Dinge werden neu oder anders geregelt als in der aktuellen Kirchenverfassung. «Bewährtes bleibt erhalten, aber gleichzeitig wird der Weg bereitet, dass wir als Kirche flexibler werden», sagt Kirchenratspräsident Pfarrer Christoph Herrmann.
«An unserem Auftrag – der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat – ändert sich nichts. Und wir nehmen auch weiterhin unsere gesellschaftliche Verantwortung als öffentlich-rechtliche Institution wahr, in dem wir für die gesamte Bevölkerung da sind, nicht nur für unsere Mitglieder.»
Ein wichtiges Merkmal und ausgewählte Neuerungen der Kirchenverfassung
Eine Kirchenverfassung ist nicht nur oberstes kirchliches Grundgesetz. Diese Überzeugung wird in der bisherigen Kirchenverfassung zum Ausdruck gebracht und soll auch in der neuen spürbar bleiben.
Mit der Präambel und dem auf das Fundament verweisenden Bibelzitat «Ein anderes Fundament kann niemand legen als das, welches gelegt ist: Jesus Christus» (1. Korinther 3,11) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei der Verfassung um eine kirchlich-theologische Grundlage handelt.
«Die neue Verfassung eröffnet Möglichkeiten, die in den vergangenen Jahren auch immer wieder von Kirchenmitgliedern gefordert wurden. Dies hat die Visitation in den Kirchgemeinden und die Mitgliederbefragung in den Jahren 2013–2015 gezeigt», so Christoph Herrmann.
Mit der neuen Verfassung wird beispielsweise die rechtliche Grundlage für eine freie Kirchgemeindewahl ausserhalb der Wohnsitzkirchgemeinde gelegt. Die genauen Regelungen müssen dann in der Kirchenordnung festgelegt werden, welche von der Synode (Kirchenparlament) im November einer ersten Lesung unterzogen wird.
Durch die neue Verfassung kann das Stimm- und Wahlrecht neu auch durch ausländische Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland ohne Wartefrist ausgeübt werden. Die Fusion von Kirchgemeinden wird vereinfacht. Zudem können neben den bisherigen Kirchgemeinden auch nicht an ein Territorium gebundene Kirchgemeinden entstehen und Teil der Landeskirche werden.
Erste kirchliche Volksabstimmung seit 20 Jahren
Ursprünglich hätte die Volksabstimmung bereits am 17. Mai 2020 stattfinden sollen. Aufgrund der Corona-Krise (COVID-19) wurde sie auf den 27. September 2020 verschoben.
Die Volksabstimmung zur neuen Verfassung ist die erste seit 20 Jahren in der Reformierten Kirche Baselland. Alle reformierten Mitglieder ab 16 Jahren sind aufgerufen, über die neue Kirchenverfassung abzustimmen. Der Kirchenrat und die Synode empfehlen ein Ja zur neuen Verfassung.