Oberdorf sagt Ja zu Generationenprojekt «Baufeld A»
Mit grosser Freude hat der Gemeinderat Oberdorf von der überaus grossen Zustimmung zum Erwerb der Parzelle nördlich vom Landsgemeindeplatz Kenntnis genommen.
Mit grosser Freude hat der Gemeinderat Oberdorf von der überaus grossen Zustimmung zum Erwerb der Parzelle nördlich vom Landsgemeindeplatz Kenntnis genommen. Bei einer Stimmbeteiligung von fast 67 Prozent erteilten 1'192 Stimmberechtige dem Gemeinderat die Ermächtigung zur Ausübung des Kaufrechts.
307 Personen legten ein Nein in die Urne. Zudem gab das Stimmvolk von Oberdorf mit 1'105 Ja gegen 382 Nein dem Gemeinderat grünes Licht zur Unterzeichnung des Vorvertrags zum Baurecht. Dank dieser Ergebnisse kann nun der Gemeinderat das sogenannte «Baufeld A» definitiv für 2,9 Millionen Franken vom Kanton Nidwalden erwerben.
Weitervergabe des Baugrundstücks an die Firma Halter AG
Ebenfalls kann die vom Gemeinderat vorgesehene Weitervergabe des Baugrundstücks im Baurecht an die Firma Halter AG mit ihrer Tochterfirma Rietpark Immobilien AG erfolgen. Die überaus grosse Zustimmung wertet Gemeindepräsidentin Judith Odermatt-Fallegger als Vertrauensbeweis des Stimmvolks in die dieser Urnenabstimmung vorangegangenen Verhandlungen mit den verschiedenen Partnern.
Der mit der zukünftigen Baurechtsnehmerin ausgehandelte Vertrag sieht ein Baurecht von 70 Jahren mit Option um Verlängerung um weitere 25 Jahre vor. Ab Rechtskraft der Baubewilligung erhält die Gemeinde einen jährlich indexierten Baurechtszins von 200'000 Franken.
Auch deshalb spricht die Gemeindepräsidentin von einem Generationenprojekt. «Dank dem langjährigen Baurechtszins werden auch zukünftige Generationen von dieser Einnahmequelle profitieren.»
Mitspracherecht gesichert
Dass es dem Gemeinderat gelungen ist, das Mitspracherecht bei der zukünftigen Entwicklung der Parzelle zu sichern, erachtet Judith Odermatt-Fallegger als weiteren Pluspunkt für die grosse Zustimmung. So sichert die Vereinbarung der Gemeinde das Mitspracherecht bei der Auswahl des im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelten Siegerprojekts zu.
Dieser Wettbewerb wird als nächster Schritt erfolgen. Und sollte die Gemeinde damit liebäugeln, die Gemeindeverwaltung an diesen Standort zu verlegen, so hat die Gemeinde Zeit bis zum 31. Dezember 2022 von dieser ebenfalls ausgehandelten Option Gebrauch zu machen.