Bürglen TG arbeitet an der Festsetzung des Gewässerraums
Wie die Gemeinde Bürglen TG informiert, können Interessierte vom 2. September bis 30. November 2023 an der Festlegung des Gewässerraums mitwirken.

Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) wurden die Kantone im Januar 2011 verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 den sogenannten «Gewässerraum» festzulegen.
Damit soll sichergestellt werden, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht.
Der Kanton Thurgau hat am 18. Dezember 2018 mit einem Regierungsratsbeschluss RRB Nummer 1074 in einer ersten Phase den behördenverbindlichen Raumbedarf für Gewässer verabschiedet.
Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum wird festgelegt
In einer zweiten Phase legen die Gemeinden auf der Basis dieses behördenverbindlichen Raumbedarfs nunmehr den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum fest oder begründen den Verzicht.
Für die Fliessgewässer und die stehenden Gewässer im Gemeindegebiet Bürglen soll im Rahmen einer Sondernutzungsplanung der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum festgelegt werden.
Das Mitwirkungsverfahren
Die öffentliche Mitwirkung zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum findet vom 21. September bis am 30. November 2023 statt.
Betroffene und Interessierte sind eingeladen, sich dazu einzubringen. Die relevanten Dokumente sind während diesem Zeitraum im Publikationsraum in der Gemeindeverwaltung einsehbar oder auf der Gemeindewebseite online abrufbar.
Rückmeldungen können in der genannten Frist schriftlich zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden. Sämtliche Eingaben werden überprüft und ausgewertet.
Im gleichen Zeitraum gibt der Planer Martin Götsch von der i+geo AG in Bürglen Interessierten telefonisch oder per E-Mail gerne weitere Auskunft zum Planungsvorhaben.