Eine einfache Erhöhung der Bushalte-Kanten ist keine praktikable Lösung, um den Bushof konform zum BehiG zu machen. Der Stadtrat gibt ein Vorprojekt in Auftrag.
Der Bahnhof mit der Busstation Weinfelden.
Der Bahnhof mit der Busstation Weinfelden. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Wie die Stadt Weinfelden mitteilt, sollten im Rahmen des Projekts «Aufwertung Bahnhof Weinfelden» unter anderem Anpassungen an den Bushalte-Kanten vorgenommen werden.

Konkret schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor, dass die Kanten 22 Zentimeter hoch sein müssen, um den Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl zu erleichtern. Durch die Ablehnung des Projekts durch das Stimmvolk im Oktober 2023 ist diese Restanz nach wie vor hängig.

Zwischenzeitlich hat der Stadtrat die Erhöhung der Bushalte-Kanten nochmals vertieft mittels Testfahrten prüfen lassen. Es zeigt sich, dass eine einfache Erhöhung weiterhin als kritisch beurteilt und deshalb davon abgeraten wird.

Auf dieser Basis hat der Stadtrat im Juni 2024 entschieden, ein Vorprojekt erstellen zu lassen. Die Planungen müssen die BehiG-Anforderungen berücksichtigen, den Perimeter einhalten und eine Überdachung des Bushofs optional ermöglichen.

Vorprojekt mit und ohne Überdachung

Im Vorprojekt sollen unterschiedliche Varianten vorgeschlagen werden – solche mit und solche ohne Überdachung. Diese Grundlage soll einen langfristigen und nachhaltigen Entscheid ermöglichen.

«Die Bushalte-Kanten müssen wir von Gesetzes wegen anpassen und eine Verlegung der Haltekanten scheint unumgänglich. Das bringt Kosten mit sich.

Wenn wir schon investieren müssen, wollen wir zumindest prüfen, ob auch eine Variante mit Überdachung Sinn machen würde, sofern Aufwand und Ertrag stimmen», sagt Stadtrat Hans Eschenmoser, verantwortlich für das Ressort Öffentliche Sicherheit.

Ergebnisse des Vorprojekts soll beste Lösung aufzeigen

Mit den Varianten wird Anfang 2025 gerechnet. Sobald diese vorliegen, wird der Stadtrat die beste Lösung evaluieren und die nächsten Schritte einleiten, um das Vorhaben zu projektieren.

Anschliessend ist die Höhe der Summe ausschlaggebend, welches Gremium – Stadtrat, Parlament oder Stimmvolk – über die Umsetzung entscheidet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentWeinfelden