Wie die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus mitteilt, wird die Zonenhöchstgeschwindigkeit und Aufhebung des Parkfeldes laut Situationsplan vom 21. April 2022 genehmigt.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv
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Die Signale 2.59.1 und 2.59.2 «Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde» und allfällige weitere Massnahmen und die Aufhebung eines Parkfeldes (weiss markiert) wird gemäss Antrag vom 22. Juni 2022 und gemäss Situationsplan vom 21. April 2022 genehmigt.

Der Situationsplan kann vom 1. November bis 30. November 2022 bei der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus eingesehen werden.

Beschwerden kann man erheben

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.

Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

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