Wuppenau erinnert an Hundesteuer und Hundekotaufnahmepflicht
Ende März 2022 werden die Rechnungen für die Hundesteuer versandt. Ausserdem muss jeder Hundehalter darauf achten, keine Hinterlassenschaften zurückzulassen.
Wie die Gemeinde Wuppenau informiert, werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2022 circa Ende März 2022 an alle Hundehalter der Gemeinde Wuppenau gemäss Angaben in Amicus und der Hundehalterliste der Gemeindeverwaltung des vergangenen Jahres versandt. Es gelten unverändert die gleichen Hundetaxen, 100 Franken für den ersten und 160 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
Wird ein Hund im Lauf des Jahres angeschafft oder erreicht er 2022 das Alter von fünf Monaten, bemisst sich die Steuer nach Quartalen; ein angebrochenes Quartal wird als volles berechnet. Eine Steuerrückerstattung erfolgt nicht.
Als Hundehalter ist man verpflichtet, alle Änderungen (die Abgabe an einen neuen Hundehalter; die Übernahme eines Hundes; den Wegzug sowie den Tod des Hundes) bei Amicus telefonisch oder oder E-Mail und ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Detaillierte Informationen findet man zusätzlich auf der Webseite von Amicus.
Halter sind verpflichtet den Hundekot aufzunehmen
Hunde sind Freunde des Menschen – Spielgefährten für Kinder – treue Partner für Jung und Alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde – aber nicht ihre Hinterlassenschaften.
Hundehalter sind verpflichtet, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äcker den Kot ihres Hundes aufzunehmen.