Zihlschlacht-Sitterdorf

Zihlschlacht-Sitterdorf: Grundbesitzer müssen Bäche pflegen

Nau.ch Lokal
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Weinfelden,

Wie die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf mitteilt, werden Parzelleneigentümer gebeten, Uferböschungen ein- bis zweimal im Jahr zu mähen.

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Ein Bach. (Symbolbild) - Pixabay

Die Pflege von Bächen ist äusserst wichtig. Dadurch kann die Abflusskapazität bei Hochwasser sichergestellt, die Böschung stabilisiert und die ökologische Funktion sichergestellt werden.

Verantwortlich für die Pflege sind die Politische Gemeinde, aber auch die Grundeigentümer.

Gemäss Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren ist das Mähen der Uferböschungen und der Dämme Sache der Parzelleneigentümer.

Handhabung bei Neophyten ist zu beachten

Die Böschungen sind ein- bis zweimal im Jahr zu mähen und das Mähgut danach abzuführen.

Es dürfen keine Böschungen, Gehölze oder Naturschutzflächen beweidet oder für Grüngutlagerung genutzt werden.

Zudem gilt es eine besondere Vorsicht und Handhabung bei Neophyten zu beachten.

Gerne unterstützt die Gemeinde die Bewohner bei Fragen und der korrekten Umsetzung für die Pflege der Uferböschungen.

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