Wetzikon (ZH)

Wetzikon ZH: 27-jähriger Mann soll zwei Sexualdelikte begangen haben

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Wetzikon,

Am Sonntag wurde in Wetzikon ZH ein Mann festgenommen, der eines Sexualdeliktes beschuldigt wird. Er wird verdächtigt, ein weiteres Delikt begangen zu haben.

festnahme
Eine Festnahme. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Sonntag wurde eine Frau in Wädenswil ZH im Wald angegriffen.
  • Nun hat die Polizei einen 27-jährigen Mann verhaftet.
  • Er wird verdächtigt, bereits im August in Wetzikon ZH ein Sexualdelikt begangen zu haben.

Am Sonntagmittag wurde in Wädenswil eine Frau Opfer eines Gewaltdeliktes. Kurz vor 13 Uhr war die 63-Jährige auf einem Spaziergang, als sie in einem Waldstück von einem unbekannten Mann unvermittelt angegangen und verletzt wurde.

Nach der Tat flüchtete der Mann zu Fuss. Die Geschädigte begab sich nach Hause und verständigte die Kantonspolizei Zürich.

Die sofort eingeleiteten Fahndungsmassnahmen führten am Sonntagabend zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen.

Aufgrund von DNA-Spuren geht die Polizei von einem weiteren Delikt aus

Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Auswertung von DNA-Spuren muss davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21. August 2022 in Wetzikon wie auch das Gewaltdelikt vom 26. Februar 2023 in Wädenswil begangen hat.

Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen das Forensische Institut Zürich FOR, das Institut für Rechtsmedizin IRM, die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Stadtpolizei Wädenswil vor Ort im Einsatz.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eröffnet

Der für beide Delikte unter dringendem Tatverdacht stehende Mann verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und war bislang im Kanton Zürich polizeilich nicht verzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet und beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

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