Alkohol- und Tabaktestkäufe in Zuzwil SG fallen schlecht aus
Wie die Gemeinde Zuzwil SG mitteilt, kam es bei Alkohol- und Tabaktestkäufen in vier Verkaufsstellen zur Missachtung der Jugendschutzbestimmungen.
Bei zwölf Verkaufsstellen wurden Testkäufe durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob sich die Restaurants sowie Verkaufsläden an die Jugendschutzbestimmungen halten.
Alkohol und Tabakwaren dürfen nicht an unter 16-Jährige, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops nicht an unter 18-Jährige verkauft werden.
Vier Verkaufsstellen missachteten die Bestimmungen. Dies entspricht einer Verstossquote von rund 33 Prozent.