Zuzwil (SG)

Gemeinde Zuzwil SG legt Sondernutzungsplan Haubächli auf

Nau.ch Lokal
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Wil,

Das Haubächli in Zuzwil SG gilt offiziell als öffentliches Gewässer. Der Gemeinderat verabschiedete einen Sondernutzungsplan zur Hochwassersicherung.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Zuzwil SG, geht im Gebiet Hasenleu bis zur Tüfenwiesstrasse und darunter vom Haubächli eine mittlere Gefährdung für Überschwemmungen aus. Deshalb, und weil einige Grundeigentümerschaften für ihre Grundstücke Überbauungsabsichten hegten, liess der Gemeinderat eine Studie ausarbeiten, wie das Haubächli hochwassersicher ausgebaut werden könnte.

Gestützt auf diese Erkenntnisse verfasste das Raumplanungsbüro einen Sondernutzungsplan, der auch die bundesrechtlichen Vorgaben für die Abstände von Gebäuden und Anlagen entlang von Gewässern berücksichtigt.

Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat verabschiedete im Jahr 2021 den Sondernutzungsplan Haubächli zwischen Hasenleu und der Kirchstrasse für das Mitwirkungsverfahren. Er informierte die betroffenen Grundeigentümer über den geplanten Sondernutzungsplan, worin der Gewässerraum für das Haubächli und eine Baulinie entlang des Bachs festgelegt werden.

Während des Mitwirkungsverfahrens brachten die Grundeigentümer vor, dass das Haubächli gar kein Gewässer sei, da es häufig trocken sei und nur von Drainagen und Siedlungsentwässerungen gespiesen werde. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (abgekürzt AREG) führte eine Vorprüfung durch und brachte verschiedene Hinweise zum Sondernutzungsplan an.

Haubächli ist Gewässer

In der Folge beantragte der Gemeinderat beim kantonalen Amt für Wasser und Energie, dass das Haubächli kein Gewässer ist und aus der kantonalen Gewässernetzkarte zu entlassen ist. Das Amt führte einen Augenschein mit Fachleuten aus dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Grundeigentümern und Vertretern der Gemeinde durch.

Schlussendlich war das Amt für Wasser und Energie anderer Meinung als die Grundeigentümerschaften sowie die Gemeinde und stellte fest, dass das Haubächli sowohl ein öffentliches Gewässer als auch ein oberirdisches Gewässer ist.

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen lehnte einen gegen diesen Entscheid erhobenen Rekurs ab. Der Entscheid des Departements ist rechtskräftig. Das Haubächli ist somit ein Gewässer.

Der Gemeinderat liess aufgrund des Entscheids vom Bau- und Umweltdepartement und der Hinweise des AREG den Sondernutzungsplan überarbeiten und verabschiedete den Erlass mit dem Gewässerraum und der Baulinie entlang des Haubächlis am 9. Dezember 2024 für die öffentliche Auflage. Wann und ob das Haubächli offengelegt wird, bleibt offen.

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