Pufferstreifen werden in Zuzwil SG eingehalten
Die Kontrolle über die Einhaltung der Abstände beim Ausbringen von Gülle, Mist und Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2024 hat keine Verstösse zutage gebracht.
Wie die Gemeinde Zuzwil SG berichtet, wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet. Zudem bleibt das Gewässer für lange Zeit vergiftet.
Auch in anderen wichtigen Lebensräumen für Wildpflanzen und Kleintiere wie Uferbereichen, Waldrändern oder Hecken hat Dünger nichts verloren. Deshalb müssen beim Bewirtschaften von Landwirtschaftsland die Abstände zu Gewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen oder Waldrändern eingehalten werden.
Wer innerhalb dieser sogenannten Pufferstreifen gegen die Düngevorschriften verstösst, nimmt Bussen und Kürzungen von Direktzahlungen in Kauf. Für die Kontrolle der Pufferstreifen sind die Gemeinden zuständig.
Der Gemeinderat hat eine Vereinbarung zur Ausführung der Kontrollen mit der spezialisierten Kontrolldienst KUT AG abgeschlossen.
Positives Ergebnis
Diese hat ihren Kontrollbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Gemeinderat ist erfreut darüber, dass bei allen kontrollierten Betrieben in der Gemeinde Zuzwil keine Mängel festgestellt wurden.
Ihm ist es jedoch ein Anliegen, dass nicht nur Landwirtschaftsbetriebe einen vorsichtigen Umgang mit Düngermitteln und Herbiziden pflegen. Auch im Privatbereich sollten solche Mittel nur zurückhaltend und gemäss Anweisung erfolgen.