In Weesen SG: 26 geschützte Bäume wurden illegal gefällt
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bauherrin liess in Weesen 26 geschützte Bäume fällen.
- Es läuft ein Strafverfahren.
- Die St. Galler Regierung wirft der Gemeinde Weesen Versäumnisse vor.
Für eine Überbauung mit Luxuswohnungen im Kurfürstenpark in Weesen SG am Walensee sind 26 geschützte Bäume illegal abgeholzt worden. Bald zwei Jahre danach wirft die St. Galler Regierung der Gemeinde Versäumnisse vor. Zudem läuft ein Strafverfahren.
Die Gemeinde erhielt im April 2019 Kenntnis von den Baumfällungen. Sie hätte «umgehend einen vorsorglichen Baustopp oder zumindest eine vorsorgliche Einstellung der Baumfällungen anordnen müssen». Dies heisst es in der Antwort der Regierung auf eine Ende November eingereichte Anfrage im Kantonsrat.
Gemeinde drohte nur mit Baustopp
Ein solcher Schritt wäre, gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, laut Regierung dringlich gewesen. Stattdessen soll sich die Gemeinde mit Ermahnungen an die Bauherrschaft und der Androhung eines Baustopps begnügt haben. Die Bauherrin habe in dieser Zeit die Fällungen fortgesetzt, bis alle 26 geschützten Bäume im Areal abgeholzt waren, heisst es.
Im Baubewilligungsverfahren hatte die Kantonale Denkmalpflege (KDP) ein Umgebungskonzept, eine Erhebung des Baumbestands und ein Parkpflegewerk gefordert. Dies, um die kulturhistorische Bedeutung des Parks aufzuzeigen. Nach dem Baustart, als bereits Bäume gefällt wurden, stand die KDP mit der Gemeinde in Kontakt. Dieser betraf «mögliche baupolizeiliche Massnahmen», wie die Regierung schreibt.
Weesen SG: Gemeinde erlässt Wiederherstellungsverfügung
Die Gemeinde Weesen hatte lediglich die Fällung von drei Bäumen erlaubt. Die Bauherrin setzte sich darüber hinweg. Im Mai 2020 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung. Sie verpflichtete die Bauherrin, bis März 2021 Ersatz für alle gefällten Bäume zu pflanzen.
Der «Blick» machte die Geschichte im vergangenen November publik. Darauf reichte Kantonsrätin Bettina Surber (SP) eine Einfache Anfrage ein.
Mit der Abholzung habe die Bauherrschaft Tatsachen geschaffen, kritisierte sie. «Einzige Folge scheint die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung zu sein.» Es stelle sich die Frage, wie effektiv sich der Denkmalschutz und der Schutz von Ortsbildern gewährleisten lasse.
Den Gemeinden stehe ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um raumplanerische und baupolizeiliche Bestimmungen zu vollziehen und durchzusetzen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Bei Hinweisen auf Unrechtmässigkeiten oder bedrohten rechtlichen Interessen müssten die Gemeinden handeln.
Busse bis 30'000 Franken möglich
Für Verstösse wie in Weesen sind laut Regierung neben Verwaltungsmassnahmen auch Bussen bis 30'000 Franken möglich. Zur Einreichung einer Strafanzeige sei «insbesondere die politische Gemeinde aufgefordert». Im aktuellen Fall habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet und Kontakt mit dem Denkmalschutz aufgenommen.
Die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, Beatrice Giger, bestätigte auf Anfrage, es laufe ein Strafverfahren. Die wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sowie wegen Übertretung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund der Medienberichterstattung über den Fall von Amtes wegen tätig geworden.
Park steht unter Schutz
Der zentral gelegene Kurfürstenpark am See in Weesen wurde 1931 im Auftrag des Arztes Johann Oskar Ernst Kurfürst erstellt. Die Villa und der Park stehen gemäss einer Verordnung der Gemeinde aus dem Jahr 1997 als Kulturobjekte unter Schutz. Das Areal figuriert als Teil des baumbestandenen Seeufers mit Hafen auch im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder.
1979 wurde für den Kurfürstenpark ein Überbauungsplan erlassen. Damit schufen die Behörden die rechtlichen Voraussetzungen für neue Bauten im Park innerhalb eines klar definierten Baufelds. Gestützt darauf, realisierte die Bauherrin die zwei Mehrfamlienhäuser «Lake Shore» mit je sechs Wohnungen und einer Tiefgarage.