Rickenbach TG ruft zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Wie die Gemeinde Rickenbach TG schreibt, sollen Grundbesitzer die Bestimmungen über das Zurückschneiden von Bepflanzungen an öffentlichen Strassen beachten.
Mit der Rückkehr der wärmeren Tage und dem Wiedererblühen der Natur werden einmal mehr die Grundbesitzer auf die Bestimmungen über das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen aufmerksam gemacht.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen die Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.
Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimetern zur Strassen-, Weg oder Trottoirgrenze aufweisen.
Strassenrandabschlüsse sind von Überwachsungen frei zu halten. Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine solche von 2,50 Metern aufzuschneiden.