Egolzwil

Auf dem Schulhausparkplatz in Egolzwil gilt ein Parkverbot

Gemeinde Egolzwil
Gemeinde Egolzwil

Hinterland,

Wie die Gemeinde Egolzwil mitteilt, gilt für den Parkplatz bei der Schulanlage eine neue Verkehrsanordnung.

Blick auf die Gemeinde Egolzwil.
Blick auf die Gemeinde Egolzwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Parkplatz bei der Schulanlage wird zunehmend von Personen belegt, welche ihre Motorfahrzeuge oder Anhänger über mehrere Tage oder gar Wochen abstellen und stehen lassen. Dies führt soweit, dass die Lehrpersonen oder die Besucher der Anlage teilweise zu wenig Parkplätze zur Verfügung haben.

Bis anhin hat die Abteilung Bau und Infrastruktur die Halter angeschrieben, jedoch mit geringem Erfolg. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, auf dem Schulhausareal ein Parkverbot zu errichten.

Die Verkehrsanordnung wurde am 28. Mai 2022 publiziert. Gegen die Verfügung wurde innerhalb der 30-tägigen Einsprachefrist keine Beschwerde eingereicht. Die Verkehrsanordnung ist in Rechtskraft erwachsen und gilt ab sofort.

Auf die neu geltende Verkehrsanordnung wird mit entsprechenden Verkehrsschildern hingewiesen. Für Lehrpersonen, die Schulleitung und den Hauswart wurde eine Parkkarte ausgestellt. Personen ohne Parkkarte ist es gestattet während maximal vier Stunden mit Hinterlegung einer Parkscheibe zu parkieren.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
447 Interaktionen
Zittern
304 Interaktionen
Kiew

MEHR EGOLZWIL

MEHR AUS LUZERNERLAND