Ettiswil

Ettiswil bittet um vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Hinterland,

Wie die Gemeinde Ettiswil mitteilt, bittet sie die Einwohner, vorsichtig und zurückhaltend mit Feuerwerk umzugehen. Tiere leiden besonders unter den Geräuschen.

Das Dorf Ettiswil.
Das Dorf Ettiswil. - Nau.ch / Simone Imhof

Schon bald ist es so weit und das neue Jahr 2023 steht vor der Tür. Ein Anlass, um den einen oder anderen Sprengkörper zu zünden.

Für die einen ist es eine Freude, für die anderen eine Qual. Vor allem Tiere leiden unter dem Abfeuern von Feuerwerken.

Die Gemeinde Ettiswil möchte die Bevölkerung auf einige wichtige Punkte beim Abbrennen mit Feuerwerk hinweisen.

Keine Feuerwerkskörper in Hosentaschen herumgetragen

Wer mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen umgeht, ist verpflichtet, zur eigenen Sicherung sowie zum Schutze von Leben und Gut alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.

Während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr darf kein Feuerwerk abgebrannt werden und das Rauchverbot ist einzuhalten.

Feuerwerkskörper sollen nicht in Hosen-, Veston- oder Manteltaschen herumgetragen werden.

Auch sogenannte «Frauenfürze» können gefährlich sein, da sie sich unter bestimmten Umständen, zum Beispiel durch Reibung, selbst entzünden und schwere Verbrennungen verursachen können.

Immer nur einen einzelnen Feuerwerkskörper zünden

Die Gebrauchsanleitung für Feuerwerk ist rechtzeitig – also bei Tageslicht – durchsehen und beim Abbrennen strikt zu befolgen

Zudem gehören Feuerwerkskörper und Zündhölzer nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.

Es ist immer nur ein einzelner Feuerwerkskörper abzubrennen und das übrige Material in mehreren Metern Entfernung abzulegen.

Bei Nichtentzünden 15 Minuten Abstand halten

Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass Raketen nur aus gut verankerten Röhren abgefeuert werden.

Geht ein Feuerwerkskörper nach der Zündung nicht sofort los, soll man sich diesem frühestens nach 15 Minuten nähern.

Es ist der Sicherheitsabstand nach Produktebezeichnung einzuhalten.

Das Abfeuern in Feldern und Waldrändern ist verboten

Im Innern von Gebäuden, in der Nähe von Spitälern, Bauernhöfen, Scheunen, Tiergehegen, Kornfeldern, Waldrändern und in Menschenansammlungen sollte man kein Feuerwerk zünden.

Im Sinne der Umwelt und der Tiere bittet die Gemeinde Ettiswil ihre Einwohner, sparsam mit Feuerwerk umzugehen.

Für weitere Informationen und Fragen kann man sich an die Luzerner Polizei melden.

Kommentare

Mehr Ettiswil

geschlechtertrennung schule
9 Interaktionen
Diensthund Dodge
13 Interaktionen
feuerwehr
6 Interaktionen

Mehr aus Luzernerland