Grossdietwil bittet um Rückschnitt von Sträuchern
Wie die Gemeinde Grossdietwil berichtet, müssen Grundstückeigentümer, deren Grundstücke an eine Strasse grenzen, Pflanzen bis Ende Oktober 2022 zurückschneiden.
Die Grundstückeigentümer sind zum rechtzeitigen Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen verpflichtet. Nicht zurückgeschnittene Sträucher, Bäume und Hecken können insbesondere den Winterdienst einschränken. Bei Kantons-, Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen ist der Gemeinderat befugt, die notwendigen Massnahmen durchzusetzen.
Daher ersucht der Gemeinderat Grossdietwil die Grundstückeigentümer, deren Grundstücke an eine Strasse grenzen, die Situation auf ihrem Grundstück zu beurteilen und der gesetzlichen Pflicht zum Pflanzenrückschnitt bis Ende Oktober 2022 nachzukommen.
Wenn der Rückschnitt durch die Grundstückeigentümer nicht erfolgt, behält sich der Gemeinderat vor, diese Arbeiten durch den Werkdienst ausführen zu lassen und den betroffenen Grundstückeigentümern in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde Grossdietwil dankt für das Verständnis.