Informationen zum Betrieb von kommunalen Sportanlagen
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 die Lockerung von Schutzmassnahmen auch beim Betrieb von öffentlichen Anlagen beschlossen.

Die Gemeindeführungsorganisation (GFO) besteht aus Gemeinderatsmitgliedern und Fachleuten der Gemeindeverwaltung, Kantonspolizei und des Bevölkerungsschutzes. Die ab dem 11. Mai 2020 umgesetzten Massnahmen können weiter gelockert werden.
Bereits wurden verschiedene Schutzkonzepte im Zusammenhang mit der Nutzung von kommunalen Sport- und Veranstaltungsanlagen bewilligt. Der Bundesrat hat per 30. Mai 2020 das Versammlungsverbot von fünf auf 30 Personen gelockert und bei Veranstaltungen und Kundgebungen eine maximale Personenzahl von 300 festgelegt.
Die GFO hat im Einklang mit den bundesrätlichen Vorschriften bei den kommunalen Anlagen Folgendes festgelegt:
- Schwimmbad Engelburg in Rikon: Dieses Freibad wird für Familien, Einzelpersonen und Gruppen ab Montag, 8. Juni 2020, geöffnet. Es gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Die Gemeinde muss als Betreiberin der Anlage ein auf die individuelle Situation abgestütztes Schutzkonzept entwickeln und umsetzen. Nutzende haben sich dabei an die Weisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes zu halten.
Der Verband der Hallen- und Freibäder hat ein entsprechendes Muster-Schutzkonzept erarbeitet. Derzeit dürfen jedoch, analog den Sportanlagen gemäss einer Verlautbarung der Konferenz der Kantonsregierungen, die Schwimmbäder ausschliesslich zur Ausübung von Sporttrainings geöffnet sein, was für das Schwimmbad Engelburg nicht umsetzbar ist.
- Sport- und Veranstaltungshallen (Mehrzweckhalle Rägeboge in Kollbrunn sowie weitere Schulanlagen in Rikon und Zell): Die Nutzung wird ab Samstag, 6. Juni 2020, gestattet (unter der Auflage eines durch die Gemeinde bewilligten Schutzkonzeptes).
Der Liegenschaftenbereich wird allen betroffenen Vereinen ein ausführliches Orientierungsschreiben zustellen (Ansprechpartnerin: Judith Freuler, Bereichsleiterin Liegenschaften, Spiegelacker 5, 8486 Rikon, Tel. 052 397 03 23, E-Mail [email protected]).
- Fussballplatz Arlets: Die Freigabe des Platzes wird inklusiv der Nutzung des FC Garderobengebäudes ab Samstag, 6. Juni 2020, gestattet.
- Gemeindeeigene Schützenhäuser (Schützenhaus und Pistolenschützenstand in Rikon) werden ab Samstag, 6. Juni 2020, geöffnet; unter Einhaltung des bewilligten Schutzkonzepts.
Die nächste GFO-Sitzung ist auf den 26. Juni 2020 angesetzt.