Informationen zum möglichen Betrieb von kommunalen Sportanlagen
Der Corona-Krisenstab der Zeller Gemeindeführungsorganisation hat analysiert, wie sich die Lage im öffentlichen Raum der Gemeinde weiter entwickeln kann.

Organisatorisch besteht die Gemeindeführungsorganisation (GFO) aus Teilen des Gemeinderates mit Fachleuten der Gemeindeverwaltung, Kantonspolizei und des Bevölkerungsschutzes. Die GFO unterstützt und berät den Gemeinderat, beschafft die Entscheidungsgrundlagen und vollzieht die getroffenen Anordnungen.
Ab dem 11. Mai 2020 ermöglichen die Massnahmen-Lockerungen des Bundesrates den Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen, die Öffnung von Einkaufsläden, Märkten, Museen, Bibliotheken, Gastronomiebetrieben und Sportanlagen; aber aller unter Einhaltung von Schutzkonzepten mit strengen Vorgaben. Die GFO betonte an seiner Sitzung, dass mit der Öffnung der kommunalen Sportanlagen frühestens am 8. Juni 2020 oder situationsbedingt erst bis zu den Sommerferien zu rechnen ist: Die Ansteckungsgefahren müssen sich dabei weiter reduzieren und die bewilligungspflichtigen Schutzkonzepte sind der Gemeinde Zell rechtzeitig einzureichen.
Solche Schutzkonzepte greifen frühestens am 8. Juni 2020 (Eingabefrist 27. Mai 2020), denn die Konzepte basieren auf der Annahme, dass das Versammlungsverbot von fünf Personen gelockert wird. Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass bis auf Weiteres an der maximalen Gruppengrösse von fünf Personen festgehalten werde.
Die Schutzkonzepte müssen ab dem 8. Juni 2020 klar umsetzbare Abstands- und Hygieneregeln beinhalten.
Schwimmbad Engelburg in Rikon
Mit der Öffnung dieses Freibades für Familien und Einzelpersonen kann wegen den strengen Auflagen nicht vor den Sommerferien 2020 gerechnet werden. Die Abstandsregeln und die grundsätzlichen Verhaltensrichtlinien gelten auch dann wie gehabt.
Die Gemeinde muss als Betreiberin der Anlage ein auf die individuelle Situation abgestütztes Schutzkonzept entwickeln und umsetzen. Der Verband der Hallen- und Freibäder hat ein entsprechendes Muster-Schutzkonzept erarbeitet. Derzeit dürfen jedoch analog den Sportanlagen gemäss einer Verlautbarung der Konferenz der Kantonsregierungen die Schwimmbäder ausschliesslich zur Ausübung von Sporttrainings geöffnet sein, was für das Schwimmbad Engelburg nicht umsetzbar ist.
Sport- und Veranstaltungshallen (Mehrzweckhalle Rägeboge in Kollbrunn sowie weitere Schulanlagen in Rikon und Zell)
Vereine können entsprechende Raumreservationen frühestens ab dem 8. Juni 2020 planen – wiederum nur unter der Auflage eines Schutzkonzeptes, das der Gemeindeverwaltung einzureichen ist. Die frühest mögliche Raumreservation ist nur mit vollständigem Schutzkonzept und unter genauer Beachtung der Eingabefrist vom 27. Mai 2020 möglich.
Der Liegenschaftenbereich hat allen betroffenen Vereinen ein ausführliches Orientierungsschreiben zugestellt.
Fussballplatz Arlets und Tennisplatz Rikon
Die Freigabe des Betriebes kann unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsregeln frühestens am 8. Juni 2020 erfolgen. Die Sperrung von FC Garderobengebäude und Tennis-Clubhaus bleibt bestehen.
Gemeindeeigene Schützenhäuser (Schützenhaus und Pistolenschützenstand in Rikon sowie Armbrustschützenstand in Langenhard)
Sie können frühestens am 8. Juni 2020 geöffnet werden; alles unter strikter Einhaltung der massgeblichen Schutzmassnahmen. Die nächste GFO-Sitzung ist auf den 3. Juni 2020 angesetzt. Aktuelle Informationen veröffentlicht die Kantonale Führungsorganisation (KFO) auf seiner Webseite www.kfo.zh.ch.