Kommunale Hochwasserschutzmassnahmen in Zell ZH

Gemeinde Zell (ZH)
Gemeinde Zell (ZH)

Hinterland,

Wie die Gemeinde Zell ZH mitteilt, erhält der Kanton Zürich seit 2008 Globalsubventionen für entsprechende Projekte unter fünf Millionen Franken.

Die Gemeindeverwaltung in Zell (LU).
Die Gemeindeverwaltung in Zell (LU). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Bund subventioniert Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen auf der Grundlage des Subventionsgesetzes und des Bundesgesetzes über den Wasserbau.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erhält der Kanton Zürich seit 2008 Globalsubventionen für entsprechende Projekte unter fünf Millionen Franken.

Mit den Programmvereinbarungen im Umweltbereich werden die finanziellen Leistungen des Bundes und die dafür zu erbringenden Leistungen im Kanton vertraglich vereinbart.

Einführung der Programmvereinbarung

Die Grundsubvention für Wasserbauprojekte der Gemeinden aus der Programmvereinbarung beträgt 35 Prozent der beitragsberechtigten Kosten.

Mit der Einführung der Programmvereinbarung im Jahr 2008 gab es ausserordentlich viele angekündigte Projekte der Gemeinden und eine entsprechend grosse Zahl an Subventionsanträgen.

Die beantragten Subventionsbeträge überschritten die vom Bund zugesagten Beträge.

Um alle Anträge berücksichtigen zu können, hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) den Grundsubventionssatz für Bundesbeiträge teilweise herabgesetzt und den Gemeinden je nach Komplexität der Projekte lediglich 10 oder 20 Prozent zugesichert.

Differenzbeitrag von 143'470 Franken

Es zeigte sich dann aber, dass viele Projekte durch die Gemeinden langsamer oder gar nicht umgesetzt wurden und die bereitgestellten Bundesgelder nicht zu knapp bemessen waren.

Weil diese Beiträge den Gemeinden zustehen, hat der Regierungsrat entschieden, diese lnvestitionsbeiträge den betroffenen Gemeinden auszurichten, denen ein Bundesbeitrag von weniger als 35 Prozent ausgerichtet wurde.

Das AWEL verfügte in der Folge, dass der Gemeinde Zell ein Differenzbeitrag von 143'470 Franken auszurichten ist.

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