Revision Ortsplanung Wauwil: Mitwirkungsfrist wird verlängert
Wie die Gemeinde Wauwil informiert, wird die Mitwirkungsfrist für die Revision der Ortsplanung bis Ende November 2023 verlängert.
Im Rahmen der laufenden Mitwirkung (5. Juni bis 8. September 2023) wurde anhand der bereits eingegangenen Meinungsäusserungen festgestellt, dass die Bevölkerung aufgrund der komplexen Angelegenheit mehr Zeit bedarf.
Der Gemeinderat und die Kommission haben deshalb entschieden, die Mitwirkungsfrist bis 30. November 2023 zu verlängern.
So hat die Bevölkerung genügend Zeit, sich mit den neuen Bau- und Zonenvorschriften auseinanderzusetzen und die Absprachen bezüglich Gestaltungsplänen zu treffen.
Die Bemerkungen sind bis Ende November 2023 einzureichen
Alle Einwohner der Gemeinde Wauwil, die Grundeigentümer sowie interessierte Personen, Organisationen und Behörden können sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu den vorliegenden Planungsvorlagen äussern.
Die Anregungen, Bemerkungen oder Anpassungsvorschläge sind bis 30. November 2023 schriftlich mit dem Vermerk «Ortsplanungsrevision 2023» an Gemeinderat Wauwil zu richten.
Die Bevölkerung soll laufend informiert werden
Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Bevölkerung miteinzubeziehen und laufend zu informieren.
Des geschieht insbesondere an den Gemeindeversammlungen und mit den Beiträgen in der Wauwiler Info.
Zudem fanden am 20. Juni 2023 eine Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision sowie am 14. Juni 2023 eine Informationsveranstaltung bezüglich Umgang mit bestehenden Gestaltungsplänen statt.
Eine kostenlose Beratung durfte in Anspruch genommen werden
Des Weiteren wurden am 16. August 2023 und am 22. August 2023 Sprechstunden angeboten.
Auch durfte pro Gestaltungsplangebiet eine kostenlose Beratung von zwei Stunden durch das Ortsplanungsbüro in Anspruch genommen werden.
Alle notwendigen Unterlagen zur Ortsplanungsrevision finden sich auf der Homepage unter «Ortsplanungsrevision – Gemeinde Wauwil».
Die kantonale Vorprüfung findet statt
Während der öffentlichen Mitwirkung findet auch die kantonale Vorprüfung statt.
Die Kommission prüft die Eingänge umgehend nach Fristablauf und stellt ihren Antrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung.
Der Gemeinderat beabsichtigt zur öffentlichen Auflage im ersten Quartal 2024 nochmals eine Informationsveranstaltung durchzuführen.