Schutz des Bibers: Landwirt vor dem Bezirksgericht Willisau LU
Das Gericht befasst sich mit einer Biberkolonie in bei St. Urban L. Einem Landwirt wird vorgeworfen, er habe deren Dämme mutwillig zerstört.
Das Bezirksgericht Willisau LU muss sich am heutigen Mittwochnachmittag mit einer Biberkolonie bei St. Urban LU befassen. Einem Landwirt wird vorgeworfen, er habe deren Dämme mutwillig zerstört.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 56-Jährigen per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 190 Franken und einer Busse von 1600 Franken verurteilt. Sie wirft dem Beschuldigten Verstösse gegen das Jagdgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie gegen weitere gesetzliche Bestimmungen vor. Der Beschuldigte akzeptierte den Strafbefehl nicht.
Der Landwirt soll im Herbst und Frühwinter 2018 an der Rot und am Mühlebach von Hand und mit Hilfe eines Traktors Biberdämme beseitigt haben. Der Beschuldigte habe damit den Artenschutz der Biber missachtet und unerlaubt in ein Schutzgebiet eingegriffen, heisst es im Strafbefehl. Er habe die geschützten Tiere in Angst versetzt und diese überanstrengt.