Kein Witz! Gierige Goldwäscher in Winti – Kanton verschärft Gesetze
Weil gierige Goldsucher rücksichtslos mit der Natur umgehen, musste der Kanton Zürich die Regeln für das Goldwaschen verschärfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Goldwäsche zeigt im Kanton Zürich negative Auswirkungen auf die Gewässer.
- Deshalb verschärft der Kanton nun die Regeln.
- Goldwäscher dürfen nur noch an gewissen Abschnitten graben.
Die Suche nach Gold in den Gewässern der Schweiz hat zugenommen. Das hat zu einer Verschärfung der Vorschriften im Kanton Zürich geführt. Die steigende Beliebtheit des Goldwaschens als Freizeitbeschäftigung hat negative Auswirkungen auf die Gewässer, Uferbereiche sowie Flora und Fauna.
Wie der «Tageanzeiger» berichtet, sind Hobby-Goldwäscher normalerweise mit Schaufel und Pfanne ausgestattet. Sie graben kleine Löcher in den Flusskies und versuchen dann, das glänzende Metall aus dem Sand zu filtern. Leider gibt es auch rücksichtslose Personen, die mit grösseren Geräten unterwegs sind.
«Bei gewissen Leuten bricht aber dennoch die Gier aus», erklärt Sepp Niederberger, Co-Präsident der Schweizerischen Goldwäschervereinigung. Dabei lohne sich das eigentlich nicht, denn die Erträge seien «mikromässig».
Verschärfte Regeln für das Goldwaschen
Dennoch haben Behörden in Zürich zuletzt illegale Aktiivitäten festgestellt. Uferbereiche und Bachbette wurden teils einfach umgegraben. Fischereiaufseher entdeckten zudem Veränderungen im Gewässer.
Der Kanton hat seine Regeln zum Umgang mit dem Goldwaschen nun verschärft. Neu dürfen nur noch bestimmte Abschnitte in Flüssen zum Goldwaschen genutzt werden.

Zudem ist eine Bewilligung erforderlich, wenn ein grösseres Gerät als eine Waschschüssel zum Einsatz kommt. Oder auch, wenn mehrere Personen gleichzeitig am selben Ort schürfen.
Für die Thur und den Rhein wurde eine längere Schonfrist bis Mitte Juni eingeführt. Denn bestimmte Fischarten laichen erst in den Frühlingsmonaten. In Naturschutzgebieten ist das Goldwaschen generell verboten.