Tempo 30 in Winterthur schreitet voran
Um das Velofahren und den öffentlichen Verkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, will Winterthur auf fast allen Strassen Tempo 30 einführen.
Der Stadtrat hat die übergeordnete Planungsgrundlage «Zielbild Temporegime» im Sommer kommuniziert. Das Zielbild sieht vor, dass in Winterthur in 20 Jahren auf fast allen Strassen Tempo 30 gelten soll.
Damit wird in Winterthur Schritt für Schritt eine neue Verkehrskultur eingeführt, die das Zufussgehen, das Velofahren und den öffentlichen Verkehr fördert, die Lärmbelastung reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht.
Das Tiefbauamt hat inzwischen verschiedene Temporeduktionen umgesetzt. Im Strassenraum der Stadt Winterthur soll dank niedrigen Geschwindigkeiten ein neues Miteinander der verschiedenen Strassenbenützer möglich werden.
Denn ein Verkehrsfluss auf tieferem Geschwindigkeitsniveau bietet gemäss Studien im städtischen Raum vor allem Vorteile: Der Fuss- und der Veloverkehr erhalten mehr Sicherheit und die Lärm- und Umweltbelastungen sinken.
Für einige Strassen sind Rekurse erhoben worden
Dank der tieferen Geschwindigkeiten bieten sich neue Möglichkeiten für die Strassengestaltung, und sie führen zu attraktiveren Strassenräumen und Plätzen. Der Stadtrat hat das entsprechende «Zielbild Temporegime» am 6. Juli 2021 vorgestellt.
Als erste Massnahmen aus dem Zielbild Etappe «Morgen» konnte das Tiefbauamt auf den folgenden Strassen Tempo 30 einführen:.
Die vier rechtskräftigen Tempo-30-Zonen aus dem Projekt der Strassenlärmsanierung von Kommunalstrassen, die Bachtelstrasse, die Pflanzschulstrasse, der obere Deutweg und die Schaffhauserstrasse im Abschnitt Wülflinger- bis Neuwiesenstrasse konnten in den letzten Wochen durch das Tiefbauamt signalisiert und markiert werden.
Rekurse wurden erhoben gegen die am 11. Juni 2021 publizierten Verkehrsanordnungen für Tempo 30 auf der Haldenstrasse, Kanzleistrasse, Rychenbergstrasse, unteren Briggerstrasse und Wülflingerstrasse. Die Einführung von Tempo 30 ist deshalb auf diesen Strassenabschnitten noch pendent.
Die Geschwindigkeitssenkung bei der Ortsdurchfahrt von Stadel hat die Verkehrssicherheit verbessert
Der Ortsverein in Stadel hat im Juli 2019 gefordert, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Wiesendangerstrasse in Stadel von 50 auf 30 Kilometer gesenkt wird, damit die Verkehrssicherheit an der Kantonsstrasse verbessert werden kann.
Das Verkehrsgutachten kam zum Schluss, dass durch die Reduktion der Geschwindigkeit – vornehmlich bei den unübersichtlichen Kreuzungen und dem Schulweg – die Verkehrssicherheit optimiert wird.
Der Stadtrat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat Tempo 30 beschlossen. Gegen diesen Beschluss gingen keine Rekurse ein. Das Tiefbauamt hat nun mittels Signalisations- und Markierungsmassnahmen die bestehende Tempo-30-Zone in Stadel auf die Wiesendangerstrasse erweitert.
Die Anwohner der Feldstrasse setzten sich seit Jahren schon für eine Tempo-30-Zone ein
Seit mehreren Jahren haben sich Anwohner für eine Tempo-30-Zone auf der Feldstrasse eingesetzt. Im Jahr 2017 wurde nach Prüfung eines in Auftrag gegebenen Gutachtens für Tempo 30 eine Petition durch den Stadtrat abgelehnt.
Dies aus Gründen der Unfallsicherheit, der Verkehrsverhältnisse bezüglich Rechtsvortritt und hohen Kosten für bauliche Anpassungen der bestehenden Trottoirüberfahrten.
Eine im März 2019 eingereichte neue Petition veranlasste den Stadtrat, das Gutachten hinsichtlich Verkehr, Sicherheit und Kosten erneut durch das Tiefbauamt prüfen zu lassen.
Diese Überprüfung hat ergeben, dass auf bauliche Anpassungen der bestehenden Trottoirüberfahrten verzichtet und die Sicherheit mit Markierungsmassnahmen verbessert werden kann.
Der Stadtrat hat auch hier Tempo 30 beschlossen. Gegen diesen Beschluss gingen ebenfalls keine Rekurse ein. Das Tiefbauamt hat die Erweiterung der bestehenden Zone auf die Feldstrasse nun markiert und signalisiert.
Die Rekurse für die Stadthausstrasse wurden abgewiesen
2019 hat der Grosse Gemeinderat die Motion betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse erheblich erklärt. Ende 2019 hat der Stadtrat eine Verkehrsanordnung für eine verkehrsberuhigte Stadthausstrasse unter anderem durch Tempo 30 und ein Motorfahrzeugverbot beschlossen.
Das Statthalteramt Bezirk Winterthur wies die dagegen erhobenen Rekurse ab. Gegen den Entscheid des Statthalteramts hat eine private Klägerschaft beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch ausstehend.
Am 27. September 2021 hat der Grosse Gemeinderat den Bericht des Stadtrates zum Postulat betreffend Tempo 30 rund um die Altstadt mit 32 zu 22 in zustimmenden Sinn zur Kenntnis genommen.
Das Tiefbauamt hat nun aufgrund dieser Zustimmung und des Zielbilds «Temporegime» die entsprechenden Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben.